So geht Kuscheljustiz.
Am Beispiel „Augsburg“

Richter Fischer fischert wieder

Skandalöse Justizurteile (Kuscheljustiz) trotz steigender Gewaltkriminalität (noch nicht in den offiziellen Statistiken) verärgern große Teile der Bevölkerung. Am Beispiel eines Aufsatzes des sanftgeneigten Richters Thomas Fischer wird deutlich, wie solche Urteile zustande kommen.

In seinem neuen Hausblatt Spiegel hat der bekannte Richter* und Dichter (Kolumnist bei SPON) Thomas Fischer wieder einen längeren Schriftsatz verfasst, den wir uns anschauen müssen, um zu verstehen, wie in Deutschland Freispruch geht. Oder Bewährung. Oder pädagogische Maßnahmen.

Thomas Fischer hat uns schon einmal bei Maischberger (lesen Sie „Glücksfall für Strafgeneigte“) unmissverständlich klargemacht, dass wir, aber auch die meisten Polizisten und Medienschaffenden, in juristischen Dingen völlig unbeleckt sind, und eigentlich besser daran täten, Fälle wie den Totschlag (natürlich hier laienhaft verwendet) von Augsburg besser nicht zu kommentieren, da es nur falsch sein kann. Es „befinden sich nämlich annähernd 100 Prozent aller Menschen im ‘Außen‘ des Geschehens: Sie sind nicht betroffen, auch wenn sie noch so laut ihre ‘Betroffenheit‘ versichern. Sie waren nicht dabei, auch wenn sie noch so lang die Fotos vom Tatort anschauen“, schreibt der kalte, weise Mann so richtig wie für unser Empfinden unmaßgeblich.

Die meisten (unstatthafte Vermutung, Euer Ehren?) Menschen dürften jedenfalls erleichtert und froh gewesen sein, dass der Totschläger von Augsburg und die sechs weiteren Verdächtigen erst einmal aus dem Verkehr gezogen wurden, ganz gleich, was Herr Fischer dazu sagt und denkt. Aber der belehrt uns sogleich, dass zwar „die Annahme von Totschlagsverdacht ... auch ohne Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr zur Anordnung von Untersuchungshaft (führt)“, aber die Ermittlungsbehörden „erwähnen diesen Umstand nicht“. Soll wohl heißen, dass nach Kenntnisstand von Fischer die U-Haft nicht gerechtfertigt ist.

Die wurden nur gleich weggesperrt, vermutet dieser, damit man einer „in Angst, Schrecken und Zorn aufgewühlten Bevölkerung und ’social-media‘-Nation nicht erklären muss, was Haftgründe sind und warum man Jugendliche mit ’mehreren Staatsangehörigkeiten‘ eventuell nicht in Haft genommen hat“.

Welche Lehre hätte die Bande wohl aus einem Vorgehen nach Fischer gezogen?

Am Ende macht die Juxtiz daraus wohl einen bedauerlichen Unfall, schrieben wir gestern. Wie das laufen kann und wohl auch wird, verdeutlicht der Richter und Dichter Fischer, der über genügend einschlägige Erfahrung verfügt, um das beurteilen zu können, auf anschauliche Weise:

„Totschlag“ setzt voraus, „dass der Täter die Möglichkeit des Taterfolgs (hier: Tod) erkennt und diesen Erfolg entweder will oder doch zumindest billigt, d.h. bewusst in Kauf nimmt. Es reicht also nicht aus, dass der Täter den Erfolgseintritt hätte voraussehen können oder müssen. Das sind vielmehr die Voraussetzungen für so genannte „Fahrlässigkeit“.

Fischer weiter: Konkret: Eine Strafbarkeit (und damit auch ein „dringender Tatverdacht“) wegen Totschlags setzt voraus, dass der 17-jährige Beschuldigte im Moment des (einen) Schlags dachte, dieser Schlag könne zum Tod des Opfers führen, und dass ihm dieses Ergebnis auch recht war oder er es sogar anstrebte.

Nun unterstellen wir mal, dass der „Beschuldigte“ gar nichts dachte, wir unterstellen weiter, dass er mit dem Denken prinzipiell Schwierigkeiten hat. Ignorantia legis non excusat, werfen wir sodann in die Runde, Dummheit schützt vor Strafe nicht, aber das gilt wohl nur noch bei Steuerhinterziehung.

Für Fischer ist es nach seiner „Lebenserfahrung ... wenig wahrscheinlich“, dass der zuschlagende Jugendliche im Moment seines (einen) Schlags den Tod des Opfers beabsichtigte oder „billigend in Kauf nahm“. Wir rechnen zusammen: So bleibt nur „Körperverletzung mit Todesfolge“, Strafmaß sechs Monate bis fünf Jahre.

Fischer würde außerdem gerne erst mal wissen: „Starb das Tatopfer unmittelbar durch den Schlag? Schlug es mit dem Kopf auf den Boden auf?“ Uns würde viel mehr interessieren: Wo hat der polizeibekannte Strolch das Totschlagen gelernt? Fischer dürfte – nach unserer Lebenserfahrung – kaum in der Lage sein, einen erwachsenen Mann mit einem Hieb totzuschlagen.

Dann nimmt sich der dichtende Richter auch noch das Opfer vor, um den Täter zu entlasten: „Er war nicht im Feuerwehreinsatz; sein Beruf war ihm auch nicht anzusehen.“ Das ist Fischer wichtig, denn Bild habe Stimmung gemacht mit der Sprachwahl, die „niemals Zufall“ ist. So stehe der „Feuerwehrmann“ nicht unbeabsichtigt neben dem „Weihnachtsmarkt“ und den „Tätern mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten“. Fischers Sprachwahl ist hier ebenfalls nicht zufällig, er unterstellt frech, dass das Entsetzen über die Tat nur dumpfem Rassismus zu verdanken ist. Damit verwechselt er – wir unterstellen, absichtlich – das Entsetzen mit der zusätzlichen Verärgerung über die polizeilichen und behördlichen Verschleierungen unmittelbar nach der Tat.

Die Verärgerung über ein erwartbares „In Dubio Pro Ali“-Urteil schwingt natürlich mit. Das legt leider schon die „gelesene“ Lebenserfahrung nahe – und der Text von Thomas Fischer.

Das grundsätzliche Problem heißt aber nicht Fischer & Co. Die deutschen Gesetze wurden nicht gemacht für eine Gesellschaft, die das Zusammenleben täglich neu aushandeln muss (SPD-Deutsch). (Noch dazu ohne Waffengleichheit bei deutlich unterschiedlichem Verrohungsgrad, fügen wir hinzu.)

 

Ach so, für Erkenntnisgeneigte gibts Fischers Frisches im Ganzen hier.

*Fischer war Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Wir behalten aus lyrischen Gründen die Bezeichnung „Richter“ bei.

 

16 comments

  1. Karina Gleiss 11 Dezember, 2019 at 20:54 Antworten

    Man bleibt angesichts der „Einlassungen“ (Juristendeutsch) dieses Richters sprach-und fassungslos zurück. Nein, ein Wort nur dazu: Pfui!

  2. Wolfgang Rösner 11 Dezember, 2019 at 22:42 Antworten

    Ich weiß gar nicht, wo Sie hindenken! Natürlich muss geklärt werden, ob Totschlag, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge vorliegt. Wie wäre denn sonst vorzugehen?

    • Stephan Paetow 12 Dezember, 2019 at 00:02 Antworten

      Das entnehmen Sie gerne der Strafprozessordnung. Nur so viel dazu: 17 Jährige (und Jüngere) mit über hundert „Eintragungen“ und offensichtlich völlig unwirksamen Justiz-Ermahnungen (bitte googeln Sie selbst) werden irgendwann festgenommen, weil eines ihrer Opfer nie wieder aufsteht. Dann muss geklärt werden, “ob Totschlag, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge vorliegt”, wie Sie schreiben. Es ist etwas faul im Staate Dänemark. Merkeln (Sorry, freudscher Druckfehler) Sie das nicht?

      • Wolfgang Rösner 12 Dezember, 2019 at 03:54 Antworten

        Doch, doch, Herr Paetow, das merkle ich schon. Ich bin ein Fan Ihrer Artikel, ungelogen. Bei dem hier ist Ihnen aber irgendwie der Humor abhanden gekommen (bitte nicht die billige Replik mit dem Hinweis auf einen toten Menschen bringen). Müssen Sie nicht auch zugeben, dass Sie nicht dabei waren und daher nicht wissen, was tatsächlich vorgefallen ist? Gab es im Vorfeld eventuell eine Provokation? “Mord” … – bitte ich bin kein Jurist – ist doch ein Tötungsdelikt mit Vorsatz. Auch wenn der Knabe von der übelsten Sorte ist, kann man Tötungsvorsatz nicht einfach unterstellen, ohne heftige Hinweise. Allerdings muß die Justiz nachforschen, woher er seine offenbar sehr treffsichere Schlägerausbildung hat und ob er damit nicht wissen mußte, dass sein Schlag tödlich sein kann. Jeder Boxer weiß das, wenn er mit untrainierten Streit bekommt und hält sich zurück. Nicht so dieser Täter. Nun ist er, offiziell zumindest, minderjährig – das bedeutet vermindert verantwortlich für seine Aktivitäten und nicht voll haftbar zu machen. Ein Gericht kann ja nur anhand der Rechtslage urteilen! Diese kann man ändern – so weit ist man aber in Berlin nicht.

        • Tubus 30 Dezember, 2019 at 00:16 Antworten

          Herr Rösner, auch wenn das wenig bedeuten mag, ich gebe Ihnen Recht. So sehr mir dieser dicke, eitle und geschwätzige Fischer auf den Senkel geht, so logisch und konsequent ist seine Argumentation in diesem Fall. Recht ist dazu da, um zu differenzieren, sonst könnten wir es bei Lynchjustiz belassen. Natürlich ist zuerst der Tathergang zu klären, wie Fischer zu Recht meint und nicht, was die Täter sonst noch auf dem Kerbholz haben, wie Paetow meint. Das ist bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch zu Recht wegen Totschlag, als der in diesem Fall schwersten anzunehmenden Straftat, obwohl auch ich glaube, dass es sich um eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge handelt. Man kann 5 Jahre dafür zu gering halten, aber mehr gibt unsere Gesetzordnung z. Zt. nicht her.

      • Stefan Lanz 12 Dezember, 2019 at 08:58 Antworten

        Fischer ist der der Prototyp des abgehobenen und der Realität entschwundenen Juristen im Elfenbeinturm.

        Es gibt/gab bisher folgende Reihenfolge in der Gesetzgebung:

        Es besteht ein Missstand, diesen möchte die Gesellschaft sanktioniert wissen, ein Gesetz wird geschaffen, die Justiz verurteilt entsprechend des Tatbestandes.

        Heute läuft es flächendeckend anders:

        Missstand, Gesellschaft, Gesetz und dann treten die Juristen auf den Plan.

        Und die Juristen fangen dann an zu interpretieren. Ähnlich wie beim Jazz, wo sich jeder der Zuhörer denkt “ich bin der einzige, der diese Musik kapiert”.

        Und dann wird interpretiert, kommentiert und je nach Gesinnung (fehl-)geurteilt.

        Das was dann dabei am Ende rauskommt, hat mit dem ursprünglichen Sanktionsgedanken nichts mehr zu tun.

        Wer mir immer noch nicht folgen kann, eine kleine Frage:

        Wenn 2 Menschen, mit dem selben sozialen Hintergrund, exakt dasselbe, zur gleichen Zeit, rechtswidrig machen, einmal in Traunstein und einmal in Hamburg:

        Werden diese dann zu exakt dem selben Strafmaß verurteilt?

        Nein? Eben…

        Soviel zu den Sprüchen, gleiches Recht für alle, jeder ist vor dem Gesetz gleich.

        Genauso wie die Parteien diesen Staat an sich gerissen haben, genauso haben die Juristen das Gesetz an sich gerissen und unter sich aufgeteilt.

        Eine angemessene Strafe für den Täter auszusprechen, um Gerechtigkeit herzustellen, gerade um Selbstjustiz auszuschliessen, dieser Gedanke ist in der aktuellen Rechtssprechung geradezu verschwunden…

        Und die sozial verarmten Fischers unter den Juristen, also die Selbstgerechtesten unter den Gerechten, also diejenigen, die dem ‘Normalo’ den gesunden Menschenverstand absprechen wollen, die sind so speziell, dass niemand mit diesen Spezialisten (heute sagt man ja Nerds) spontan ein Bier trinken gehen würde – wetten?

  3. Tobi K. 11 Dezember, 2019 at 23:25 Antworten

    Würde dieser Oberklugscheißer das alles auch den Opfern der Gewalt oder den Hinterbliebenen der Getöteten ins Gesicht sagen? Unfassbar. Sollte dieser Mann beispielgebend für unsere ganze Justiz im Umgang mit der überbordenden Migrantengewalt sein, dann war es das mit diesem Land. Dann können wir uns aber auch gleich die Polizei sparen.

  4. Wolfgang Paetow 11 Dezember, 2019 at 23:29 Antworten

    Interessant, dass der „Richter“ auf den Staatsfunk losgeht und zu erkennen meint, dass jener die Tat aufzubauschen versucht. Dies stünde ja, angesichts der Herkunft der Täter, unserer täglichen Wahrnehmung der links—grün gepolten Medien eher entgegen.
    Herr Paetow, klug ist der letzte Satz über die nicht mehr real existenten gesellschaftlichen Bedingungen, für die unsere Gesetzgebung einst erarbeitet wurde!
    „In dubio pro Ali“ gefällt mir auch, wenn es nur nicht so unsagbar erschütternd wäre…

  5. Luisa Nemeth 12 Dezember, 2019 at 00:04 Antworten

    “In dubio pro Ali” – Synonym für alles, was unser Land für kriminelle Wandergesellen so attraktiv macht. Un-Recht begehen bei voller Kost und Logis. Ein neuer Paetow’scher Volltreffer.

  6. Barabara Blume 12 Dezember, 2019 at 01:58 Antworten

    Ich habe “den schlanken Fischer” auch bereits in einer Talkshow gesehen, vermutlich in der angesprochenen mit Maischberger:
    es ging damals um wiederholte Ladendiebstähle durch u.a. auch identifizierte Täter und der “wirkungslosen” Justiz – Verfahren eingestellt….
    Den Erklärungen von Richter Fischer dazu konnte man nur mit ungläubigem Staunen/Entsetzen folgen.

    Seine Einlassung zur furchtbaren Tat in Augsburg überrascht mich deshalb (leider) nicht.
    Wer solche Richter hat, braucht eigentlich auch keine Polizei.

  7. Tobi K. 12 Dezember, 2019 at 10:43 Antworten

    Man muss immer bedenken, dass unsere Justiz beiweiten nicht (mehr) unabhängig ist. Da wurden über Jahrzehnte sämtliche Positionen bis hoch zum BVerfG und BGH mit Leuten besetzt, die der politischen Agenda entsprechen. Und wenn es aus dem Politbüro heißt, Straftaten “Nicht-Bio-Deutscher” sind grundsätzlich mit Milde zu ahnden, dann wird das bis runter zu den Amtsgerichten auch umgesetzt. Und wagt es doch einmal ein Richter oder eine Richterin, den vorhandenen Strafrahmen auszureizen, dann wird diese Person vermutlich demnächst nur noch Gerichtsakten schleppen.

    Deutschland wurde ein wesentlicher Bestandteil, nämlich seine innere Souveränität und Sicherheit, bewusst genommen. Diese Regierung hat die deutsche Bevölkerung zum Abschuss freigegeben. Sie ist schlicht nicht mehr willens, die eigenen Landsleute zu schützen. Zu schützen vor Personen, die teils jahrzehntealten innerdeutschen Parallelgesellschaften (mit dem entsprechenden Weltbild) entstammen und vor Personen, die aus Ländern einwandern, in denen Gewaltakte normale Sozialisierungsfaktoren sind und Frauen generell als rechtefrei gelten.

    Ich habe meinen Kindern und Enkelkindern strikt verboten, in jeglicher Hinsicht Zivilcourage zu zeigen und im Notfall helfend einzugreifen. Ich habe ihnen klargemacht, dass ein Messer in ihrem Bauch oder ein eingeschlagener Schädel für mich ein solches Risiko einzugehen nicht wert sind. Auch würde ich gern darauf verzichten, dass meine Liebsten posthum von den weiter oder wieder frei herumlaufendenTätern ausgelacht und von unseren Staatsmedien und Leuten wie Fischer verhöhnt werden.

  8. Ostfale 12 Dezember, 2019 at 12:08 Antworten

    Vielleicht ereilt diesen Herrn doch noch mal die Erleuchtung ob des Wahnwitzes, den er allenthalben um sich herum verbreitet. Wenn die Lichter der Straßenlaternen hierzulande in der herrschenden Dunkelheit dauerhaft kein Licht mehr spenden, und sich einer brachialen Umwidmung ihrer Verwendung ausgesetzt sehen werden. Wie war doch seine Ansicht über die Verrohung der Sitten in diesem Staate ?

  9. irgendwer 12 Dezember, 2019 at 12:11 Antworten

    Thomas Fischer war Vorsitzender des 2. Strafsenats. Für Bayern zuständig ist der 1. Strafsenat des BGH. Und auch wenn Armin Nack den seit ein paar Jährchen nicht mehr leitet, hat sich die Erfolgsquote für zu Unrecht Verurteilte* in Bayern nur unwesentlich gebessert, soweit ich die Statistiken kenne. (*Andere gibt es nicht – in der Eigenwahrnehmung.)

    Der grob fahrlässig/ leichtfertig Handelnde sieht die Möglichkeit des “Erfolgseintritts” (jaja, diese Juristen..), vertraut/ hofft aber darauf, dass der “tatbestandliche Erfolg” nicht eintritt. Der bedingt vorsätzlich Handelnde sieht diese Möglichkeit auch, aber er denkt sich “Is’ mir egal”.

    Wenn also keine zwingenden äußeren Anhaltspunkte keinen vernünftigen Zweifel über die innere Motivation aufkommen lassen, kommt es auf die Einlassung des Täters an.
    Der hiesige Protagonist sagt natürlich nichts, er ist ja justizerfahren/ “polizeibekannt”. Und was wohl sein Anwalt für ihn sagen wird..? Lassen wir uns überraschen.

    PS: Ob die Googelei zu “Thomas Fischer” “Sebnitz” “U-Haft” wohl irgendwelche Treffer liefert?

  10. DemWalterseinWeidenvogel 12 Dezember, 2019 at 14:00 Antworten

    Ein “tragischer Vorfall” ist’s gewesen
    so kann man es in Augsburg lesen
    Was könnt man noch so dazu sagen?
    vielleicht entschlummert oder sanft entschlafen?
    Die rohe Wahrheit will man nicht sehn
    von kalter Hand brutal geschehn
    Weil nicht sein kann, was nicht sein darf
    da reagiert der Gutmensch scharf
    brüllt Nazi und auch Hetze
    gegen jeden, der sein Wohlgefühl verletze
    Ein Mensch ist tot und könnt noch leben
    tät’s hier noch Recht und Ordnung geben

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