Auf der Innenministerkonferenz will BKA-Chef Münch ein neues Punktesystem für straffällig gewordene Flüchtlinge vorstellen.
Demzufolge bekommt man für Ladendiebstahl 1 Punkt, für Drogenhandel oder Körperverletzung 10 Punkte und für einen Mord sogar 70 Punkte. Ab 60 gesammelten Punkten soll der Straffällige abgeschoben werden. Unklar, was mit den übrigen Punkten geschieht. Kann man die aufheben und bei der nächsten Einreise geltend machen?
Und was ist mit den Opfern? Können die auch Punkte sammeln und erhalten dann eine Wärmflasche für die geschundene Seele? Oder einen All-Inclusive-Urlaub im sicheren Herkunftsland des Täters? Viele Fragen noch offen...
2017 gab es fast 50.000 Täter, die zwischen 2 und 10 Straftaten verübten. Mit dem neuen System wäre auf jeden Fall eines klar: Wir sind Sieger nach Punkten!