Merz rüttelt am Asylrecht. Merz rudert zurück. So oder so, Empörung in der Merkelpresse, Bullshit-Bingo aus der Politikerblase, Annegret Kramp-Karrenbauer ruft sogar den EU-Heiligen Helmut Kohl an (der ihr wohl ein paar Takte sagen würde, wenn er denn könnte): „Das halte ich mit dem Erbe Helmut Kohls nicht vereinbar.“ Nun wissen wir nicht, was mit dem Erbe Helmut Kohls vereinbar ist oder nicht, aber in all dem Blätterrauschen vernehmen wir doch recht deutlich: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Papier nicht mehr wert, auf dem es gedruckt wird. Wir rufen als Zeugen den Schreiber vom Süddeutschen Beobachter, Janisch. Der stellt die rhetorische Merz-Frage „Steht das deutsche Asylrecht einer europäischen Lösung im Weg?“ Und beantwortet sie frisch und froh: „Definitiv nein. Im Gegenteil... Das deutsche Grundrecht ist ... praktisch längst bedeutungslos geworden, weil es von den europäischen Regeln überlagert wird.“
Das selbst von seinen Gegner gern zitierte Grundgesetz ist zum rein politischen Sippenbekenntnis verkommen. Bevor Sie nun erschrocken zusammenzucken, die Bilder der in rot verkleideten Damen und Herren vor Augen, die so bedeutungsvoll in Kameras schauen, nehmen wir den alten Schinken kurz zur Hand:
Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Absatz 2: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen sicheren Drittstaat einreist.“
Die Tücke folgt in Absatz 5: „Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen.“
1993 hatte der Bundestag die Verfassung ergänzt: Seither kann sich auf das Asylrecht nur noch berufen, wer aus einem nicht sicheren Staat einreist. Also von denen, die als arme „Flüchtlinge“ monatlich in Divisionsstärke in die BRD einrücken, hat nach dem GG nur ein Handvoll ein Recht auf Grundgesetz-Asyl. Die eineinhalb Million bisher seit 2015 Eingewanderten wurden also nicht vor Krieg und Verfolgung, sondern aus Österreich „gerettet“.
Und schon befinden wir uns juristisch im Niemandsland der EU-Willkür, das wir hier allerdings nicht weiter betreten wollen. Wir sagen nur „Dublin,1 und folgende“, welche das Kanzleramt und „seine“ Asylrechtler auf das deutsche Recht aushebelnde Weise lesen.
Merz hat, entweder aus Übermut oder durch kluge Berater animiert, voll in den Saustall gehauen. Und das aus vordergründig taktischen Erwägungen. Denn ausmisten lässt sich der Saustall wohl nicht mehr, 80% des Parlaments haben es sich einfach zu gemütlich darin eingerichtet. +++
(Quellen: Welt, SZ, u.a.)
+++ Eine Organ-Klage gegen Merkels Grenzöffnung, wurde am 14. April dieses Jahres eingereicht. Die Antragsschrift hätte dem Antragsgegner (der Regierung Merkel) laut Prozessordnung „unverzüglich“ zugestellt werden müssen. Sieben Monate sind seither verstrichen, die Zustellung erfolgte nicht. War bei der Regierung niemand zuhause? Liegen die Akten in der Ablage P? Wollen die Richter des BVerfG ihrer Angela nicht zu nahe treten? Oder sind wir schon weiter, als die Baseler Zeitung schrieb: „Der Rechtsstaat in Deutschland droht zu verrotten?“ +++
(Quellen: achgut, bazonline)
Worte, die mehr sagen als 1000 Bilder – aus unserer Sammlung „Dokumente verstörender Wahrnehmung“:
„Brexit auch die letzten Hürden aus dem Wege geräumt. Jetzt müssen nur noch die 27 EU-Länder zustimmen.“ (Hahaha, gefunden beim Zappen auf Servus TV)
– „Mit George Soros habe ich heute über die Bedeutung einer lebendigen Zivilgesellschaft für die Zukunft unserer Demokratie gesprochen.“ (Bundesjustizministerin Katharina Barley. Der Spekulant und die Spezialdemokratin auf gemeinsamer Mission. Frisches für die Arbeiterkasse?)